Mietvoraussetzungen der OSG

  • Es muss ein Wohnbedarf gegeben sein
  • Einkommensnachweise - das höchstzulässige Jahresnettoeinkommen beträgt:

            Euro 48.400,00 Einzelperson
            Euro 82.500,00 bei 2 Personen
            Euro 84.150,00 bei 3 Personen
            Euro 85.800,00 bei 4 Personen
            Euro 88.000,00 bei 5 und mehr Personen

 

  • Das erforderliche Mindesteinkommen ist bei Darlehensübernahmen erforderlich und hat zu betragen:

          Euro 1.100,00 Einzelperson

          Euro 1.518,00 bei 2 Personen

          Euro 1.705,00 bei 3 Personen

          Euro 1.870,00 bei 4 Personen

 

  • Begründung des Hauptwohnsitzes in der neuen Wohnung
  • Aktuelles Einkommen in Österreich
  • Hauptwohnsitz seit mindestens 2 Jahren in Österreich
  • oder in den letzten 8 Jahren mindestens 5 Jahre lang österr. Einkünfte

 

Folgende Unterlagen werden zur Übernahme einer Wohnung benötigt:

Staatsbürgerschaftsnachweis oder

Reisepass mit Aufenthaltsbewilligung oder Anmeldebescheinigung

Meldezettel (Hauptwohnsitz in Österreich seit mindestens zwei Jahren erforderlich)

Nachweis über Einkünfte (Aktuelles Einkommen und lückenloser Nachweis über Jahreseinkommen des Vorjahres):

  • letzter Lohn- und Gehaltszettel

Vorjahr

  • Jahreslohnzettel
  • Einkommensteuerbescheid
  • Pensionsbescheid oder Kontoauszug
  • Bestätigung AMS (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc.)
  • Bestätigung der Krankenkasse (Krankengeld, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld)
  • Schulbesuchsbestätigung / Zeugnisse / Inskriptionsbestätigung
  • Bescheid über Alimentationszahlungen

Nachweis und Art des derzeitigen Wohnsitzes:

  • Miet- und Nutzungsvertrag
  • Grundbuchauszug/Benützungsfreigabe
  • Maklervertrag

Scheidungsabsichtserklärung

Scheidungsbeschluss und -vergleich

 

Hausordnung

Das im Vergleich zu Einfamilienhäusern enge Zusammenleben mit anderen Familien erfordert besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner der Wohnhausanlage. Rücksichtsvolles Verhalten untereinander im Interesse der Aufrechterhaltung des Hausfriedens wird allen Hausbewohnern zur Pflicht gemacht.

Die wesentliche Punkte des Zusammenleben werden in der Hausordnung verankert. 

1. Rücksichtnahme auf die Mitbewohner

2. Benützung und Pflege

3. Abfallbeseitigung

4. Halten von Haustieren

5. Schadenersatzpflicht und Sanktionen

6. Heizung und Betriebskosten

7. Allgemeines

 

Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist eine von dem (der) Beitretenden zu unterzeichnende, unbedingte Erklärung des Beitrittes erforderlich. In der Beitrittserklärung muss sich das Mitglied ausdrücklich verpflichten, die Satzung der Genossenschaft einzuhalten, die in der Satzung bestimmten Einzahlungen auf den Geschäftsanteil zu leisten, die von der Generalversammlung festzusetzende Beitrittsgebühr und die laufenden Beiträge zu leisten und der Genossenschaft zur Befriedigung ihrer Gläubiger Nachschüsse bis zu der in der Satzung festgesetzten Haftsumme nach dem Genossenschaftsgesetz zu leisten.

Die Mitglieder sind verpflichtet: a) für die Nutzung oder Erwerbung einer Genossenschaftswohnung, oder eines Siedlungs- oder Reihenhauses oder die Inanspruchnahme der Gemeinschaftseinrichtungen der Genossenschaft die dafür festgesetzten Entgelte (Preise) zu entrichten,

Jedes Mitglied hat sogleich bei seinem Eintritt seinen Geschäftsanteil zu leisten und eine Beitrittsgebühr zu entrichten, deren Höhe durch Beschluss der Generalversammlung festgesetzt wird. Erst durch den Vorstandsbeschluss (§ 4 Abs 2) und mit Leistung des Geschäftsanteils und Entrichtung der Beitrittsgebühr wird die Mitgliedschaft erworben. Die Generalversammlung kann auch die Einhebung eines laufenden Beitrages und dessen Höhe beschließen.

Die Zusammenfassung der benötigten Unterlagen zum Ausdrucken, die Hausordnung und weitere Informationen finden Sie im Bereich Service 

Weitere Informationen & Downloads

 

Für weitere Fragen stehen Ihnen das OSG-Team gerne zur Verfügung. 

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