Wenn Sie Ihre monatlichen Zahlungsanweisungen einfach und automatisch begleichen wollen, nützen Sie den OSG Abbuchungsauftrag.
Durch eine einmalige schriftliche Bestätigung ermächtigen Sie die „Oberwarter gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft, widerruflich, die von Ihnen zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten Ihres Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch Ihre kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschriften einzulösen.
Sie können den Abbuchungsauftrag auch jederzeit widerrufen.
Nutzen Sie die Möglichkeit und Vorteile der bequemen Zahlung mit Abbuchungsauftrag:
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