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auf Ihre Anfrage
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Wenn Sie Ihre monatlichen Zahlungsanweisungen einfach und automatisch begleichen wollen, nützen Sie die OSG SEPA-Lastschrift.
Durch eine einmalige schriftliche Bestätigung ermächtigen Sie die „Oberwarter gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft, widerruflich, die von Ihnen zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten Ihres Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch Ihre kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschriften einzulösen.
Sie können die SEPA-Lastschrift auch jederzeit widerrufen.
Nutzen Sie die Möglichkeit und Vorteile der bequemen Zahlung mit SEPA-Lastschrift:
Die Abrechnung der Betriebs-,Verwaltungs-, Heiz- und Warmwasserkosten sowie der Annuitäten und der Instandhaltung erfolgt 1x jährlich.
Falls Sie dazu noch Fragen haben, steht Ihnen unsere Abteilung für Rechnungswesen gerne zu Verfügung.
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