Wer, Wie und Was

Wann kann ich meine Wohnung kündigen?

Wohnungen sind zu jedem Monatsende zu kündigen. Kündigungsfrist ist 3 Monate.

Wie kann ich meine Wohnung kündigen?

Ein schriftliches, von den Mietern unterzeichnetes Kündigungsschreiben an folgende Mailadresse wird benötigt: oberwart@osg.at.

Das Mail wird zur Bearbeitung an die zuständigen MitarbeiterInnen weitergeleitet.

 

Kann das Vertragsverhältnis früher beendet werden?

Sollte es möglich sein, die Wohnung früher vergeben zu können, steht einer vorherigen Auflösung des Vertrages natürlich nichts entgegen.

Darf der OSG ein Nachmieter vorgeschlagen werden?

Jederzeit kann der OSG ein Nachmieter vorgeschlagen werden.

Das Präsentationsrecht steht dem Mieter jedoch erst nach Ablauf von zwei Jahren ab Vertragsabschluss zu.
Bei vorheriger Auflösung des Vertragsverhältnisses bitten wir Sie, sich mit dem für Sie zuständigen OSG Büro in Verbindung zu setzen.

 

Darf ich eine Ablöse für das in der Wohnung verbleibenden Inventar verlangen?

Die Ablöse muss mit dem Nachmieter vereinbart und verrechnet werden.
Die OSG löst kein/e Inventar/Investitionen ab.

Wie erfolgt die Wohnungsübergabe?

Wegen Formalitäten und der Terminvereinbarung zur Übergabe setzten Sie sich bitte mit unserem Büro in Verbindung.
Ein gemeinsamer Termin mit dem Nachmieter ist notwendig.

Wie und wann bekomme ich meinen Finanzierungsbeitrag zurück?

Den Finanzierungsbeitrag werden wir Ihnen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, binnen 8 Wochen ab Räumung, also ab Übergabedatum, auf ein von Ihnen bekannt zu gebendes Konto zur Überweisung bringen.

Was muss bei der Rückgabe des Mietobjektes erledigt sein?

  • Das Mietobjekt inkl. Kellerabteil ist vollständig zu räumen und zu reinigen. Bei eventuellen Verbleib diverser Einrichtungsgegenstände wird zur Absicherung ein Betrag in Höhe der eventuell anfallenden Entsorgungskosten einbehalten.
  • Etwaige Löcher in den Wänden sind zu verspachteln. Verunreinigungen an den Wänden sind keine Verwohnung und müssen instand gesetzt werden.
  • Ablaufgarnituren, frei zugängige Syphone und Siebe sowie die Lüftungsfilter im Bad und WC sind zu säubern.
  • Fehlende oder gebrochene Lichtschalter oder Steckdosen sind durch das selbe Fabrikat zu ersetzen.
  • Angebohrte Fliesen sind mit Acryl zu verschließen.
  • Balkone und Terrassen sind von Unkraut und Schmutz zu befreien.
  • Ein Rauchfangkehrer-Prüfbefund eines eventuell vorhandenen Schweden- bzw. Kaminofens ist einzuholen.
  • Bei Gasthermen und Elektroheizungen ist ein Wartungsprotokoll vorzulegen (darf nicht älter als 1 Jahr sein).
  • Angebohrte bzw. beklebte Eingangs-oder Innentüren sind durch die selben Türen zu ersetzen.
  • Alle Schlüssel sind bei der Rückgabe vollständig an die OSG retour zu geben.
  • BEI UNKLARHEITEN empfielt es sich, VOR der Rückgabe mit der HAUSVERWALTUNG Rücksprache zu halten.

Was passiert bei Verlust eines der Schlüssel?

Bei Schlüsselverlust wird das Schloss ausgetauscht und die Kosten dem Mieter angelastet.

Wann erfolgt die Betriebskostenabrechnung?

Die Abrechnung erfolgt 1x jährlich, Mitte August.
Diese wird immer dem gelegt, der sich zum Zeitpunkt der Abrechnung in der Wohnung befindet.

Welche Unterlagen sind zur Wohnungsübernahme notwendig?

Um eine rasche Abwicklung der Wohnungsübergabe zu ermöglichen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Zur Auflistung der benötigten Unterlagen

Kann ich meine Wohnung kaufen?


Im Anwendungsbereich des WGG ist grundsätzlich die nachträgliche Übertragung von Mietobjekten ins (Wohnungs-) Eigentum zulässig. Eine gemeinnützige Bauvereinigung darf daher die zuvor vermieteten Bestandobjekt an ihre MieterInnen oder an ihre genossenschaftlichen NutzerInnen veräußern.

Bei einer Miete mit Kaufoption vermietet eine gemeinnützige Bauvereinigung im Anwendungsbereich des WGG eine Wohnung oder Geschäftsräumlichkeit, welche der Mieter oder die Mieterin unter gewissen Voraussetzungen entweder (a) aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs auf nachträgliche Eigentumsübertragung, für den bestimmte im Gesetz normierte Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sein müssen, oder (b) aufgrund einer freiwilligen Anbotslegung durch die Bauvereinigung nachträglich erwerben kann.

Die näheren Voraussetzungen, die für das Bestehen eines gesetzlichen Anspruchs gegeben sein müssen und die den Mieter zur Stellung eines Antrags auf nachträgliche (Wohnungs-) Eigentumsübertragung berechtigen, ist in einem direkten Gespräch zu klären.

 

Kann ich eine zurzeit leerstehende Wohnung besichtigen?

Unsere Mitarbeiterin Frau Sophie Brünner vereinbart gerne mit Ihnen einen Termin zur Besichtigung.

Sophie Brünner
Leerstandsmanagement
03352-404 DW 46
s.bruenner@osg.at

Ist eine unverbindliche Reservierung einer zurzeit leerstehenden Wohnung möglich?

Eine unverbindliche Reservierung ist bis zu 14 Tagen nach Besichtigung möglich.

Gibt es eine Förderung bei Mietwohnungen?

Im Burgenland gibt es ausschließlich das Modell der Wohnbeihilfe, wobei diese von Bestandnehmern von Wohnungen und Reihenhäusern in Anspruch genommen werden kann.
Formular Wohnbeihilfe

Wie heizt und lüftet man richtig?

Richtiges Heizen und Lüften
Beschlagene Fenster sind nicht nur ärgerlich, die Nässe kann über kurz oder lang Rahmen und Isolierung angreifen,im schlimmsten Fall sogar zu gesundheitsschädlicher Schimmelbildung führen.
Im Grunde sind zwei Umstände dafür verantwortlich: Zum einen muss die Scheibenoberfläche deutlich kälter als die Umgebungstemperatur sein. Zum anderen bedarf es einer entsprechend hohen Luftfeuchtigkeit. Trifft beides zu, dann kondensiert die feuchte Luft: Die warme Luft, die mehr Wasser aufnehmen kann als kalte, kühlt an der kalten Scheibe schlagartig ab und muss das überschüssige Wasser loswerden.
Die Luft beginnt zu „schwitzen".
Die Gründe, weshalb manche Fenster und Wohnungen von solchem „Schwitzwasser-Befall" betroffen sind, sind indes vielfältig.

1.) Falsch geheizt
Selbst nachts sollte die Wohnung nicht allzu sehr auskühlen, denn wenn erst einmal das Mauerwerk ausgekühlt ist, braucht es viel Energie, die Wohnung wieder warm zu bekommen.

2.) Falsch gelüftet
Neben dem falschen Heizen ist das falsche Lüften die häufigste Ursache für Nebelschwaden an der Glasscheibe.
Gekippte Fenster haben mit Lüften nichts zu tun!
Sinn und Zweck des Lüftens besteht ja darin, dass die Luft ausgetauscht werden soll. Steht das Fenster jedoch lediglich einen Spaltbreit offen, kann sich die vorhandene feuchte Luft in aller Ruhe abkühlen, ohne das Zimmer verlassen zu müssen.
Auf der anderen Seite sollte man es mit dem Stoßlüften aber auch nicht übertreiben. Lieber öfter und dafür kurz die Fenster weit aufreißen, als einmal ganze 30 Minuten lang. Wie bereits erwähnt, kühlt in diesem Fall die Wohnung aus und die Raumluft braucht länger, bis sie wieder genügend Feuchtigkeit aufnehmen kann.
  
3.) Fehlende Luftbewegung
Zimmerpflanzen, Gardinen und Rollos können am Fenster können verhindern, dass sich die Luft ausreichend bewegen kann. Auf diese Weise staut sich nicht nur die Feuchtigkeit ausgerechnet an dem Ort, an dem sie am leichtesten Schaden anrichten kann, sondern sie versteckt sich auch noch geschickt beim Lüften.
Wer daher an den betroffenen Fenstern auf Sichtschutz und Deko- Artikel verzichten kann, sollte das auch tun. 

5.) Neue Fenster
Moderne Isolierglasscheiben senken nicht nur den Energiebedarf beim Heizen, sondern reduzieren auch den Ärger mit den nassen Fenstern.
Ganz aus der Welt schaffen sie das Problem jedoch nicht. Denn ist die Wohnung abgedichtet wie ein U-Boot, findet keinerlei Luftaustausch zwischen drinnen und draußen mehr statt.
Hier muss ganz besonders darauf geachtet werden, dass man einen geeigneten Heiz- und Lüftungsrhythmus findet!
Wer viele Gäste zu Besuch hat oder gezwungen ist, seine Wäsche in der Wohnung zu trocknen, für den kommt möglicherweise ein Luftentfeuchter in Frage.
Luftfeuchtigkeit ist etwas ganz Normales. Ist sie zu niedrig, ist es auch nicht gut, denn dann trocknen die Schleimhäute aus, was wiederum für Krankheitserreger empfänglich macht.
Allerdings sollte sie auch nicht zu hoch sein. Fachleute empfehlen einen Wert zwischen 40 und 60 Prozent.
Mitunter lohnt sich die Anschaffung eines Hygrometers, das die Luftfeuchtigkeit misst.

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