17. März 2020
Zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus haben Parlament und Sozialministerium Maßnahmen angeordnet, die im Interesse der Gesundheit eingehalten werden müssen!
Unter anderem wird das BETRETEN ÖFFENTLICHER ORTE VERBOTEN!
Dazu zählen jedenfalls öffentliche SPIELPLÄTZE!
Unabhängig davon, ob es sich bei den Spielplätzen und Gemeinschaftseinrichtungen unserer Wohnhausanlagen um einen öffentlichen Raum handelt, empfehlen wir unseren BewohnerInnen, dass sie im Sinne des Maßnahmenkatalogs der Regierung und zum Schutz der MitbewohnerInnen wie auch zum eigenen Schutz Spielplätze, Gemeinschaftsanlagen und Gemeinschaftsräume BIS AUF WEITERES NICHT benutzen sollen.
Dies gilt natürlich auch für alle NICHT in den Wohnhausanlagen wohnenden Personen, da wir gehört haben, dass die Sperre öffentlicher Spielplätze zum Ausweichen auf unsere Spielplätze geführt hat!
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