23. March 2020

OSG-INFORMATION - „COVID-19“

 

GESCHÄFTSLOKALE

Die Sperre der Geschäfte und Lokale wurde von der Bundesregierung am vergangenen Freitag verlängert, und zwar bis zum Ostermontag!

Dadurch werden viele UnternehmerInnen, Geschäfte- und LokalinhaberInnen in eine sehr ernste Situation gebracht.

Mittlerweile sind bei uns sehr viele Anfragen eingegangen, ob und in welchem Ausmaß in diesem Zeitraum die Miete zu bezahlen ist.

Daher möchten wir die Mieter unserer Geschäfte und Lokale auch auf diesem Weg informieren, dass für die DAUER DER BEHÖRDLICHEN SPERRE (rückwirkend ab 16.03.2020) je nach dem Umfang der Sperre und der individuellen Vertragslage das Recht zur MIETZINSMINDERUNG bis hin zur gänzlichen MIETZINSBEFREIUNG besteht.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte mit der Mailadresse oberwart@osg.at oder telefonisch, an unser Team der Rechtsabteilung unter der Leitung von Frau Mag. Petra Bencsics.

Wir werden jeden einzelnen Fall prüfen und versichern Ihnen schon jetzt unser absolutes Verständnis und Entgegenkommen!

WOHNUNGEN UND REIHENHÄUSER

Für die Miete von Wohnungen und Reihenhäusern gilt diese Regelung nicht, weil es dafür keine gesetzlichen Anordnungen im Covid-19 Maßnahmenkatalog gibt.

Allerdings haben wir in den letzten Tagen bereits festgestellt, dass die Corona-Krise vielen Mietern die Lebensgrundlage entzieht – durch Jobverlust, Kurzarbeit und Betriebsschließungen steigen die finanziellen Probleme, und schon die nächste Miete kann vielleicht von so manchem nicht mehr bezahlt werden.

„Unsere Mieter haben derzeit ohnehin schon genug Sorgen, da darf nicht auch noch der Verlust der Wohnung oder des Reihenhauses drohen,“ sagt OSG- Obmann Dr. Alfred Kollar.

Natürlich werden wir daher völlig unbürokratisch und verständnisvoll alle Stundungsansuchen und Zahlungsvereinbarungen behandeln und individuelle Lösungen finden.

Unser Team der Hausverwaltung unter der Leitung von Prokurist Martin Frantsits steht Ihnen für diesbezüglich Anfragen unter oberwart@osg.at oder telefonisch zur Verfügung.

STOPP VON GERICHTSVERFAHREN

Und dass in dieser Zeit sämtliche Gerichtsverfahren, egal in welchem Verfahrensstand und unabhängig von der gesetzlichen Hemmung aller Fristen bis 30.04.2020 gestoppt werden, versteht sich für uns von selbst!

„Die Sicherung der Wohnung ist jetzt wichtiger denn je“, stellt der OSG-Obmann unmissverständlich klar. „Wir als gemeinnütziges Wohnbauunternehmen stehen zu unserer sozialen Verantwortung und haben gerade in Krisenzeiten nicht nur unternehmenspolitische, sondern auch gesellschaftspolitische Verantwortung zu übernehmen!

Gemeinsam werden wir diese schwierige Lage meistern!


Bleiben Sie gesund!






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