09. Februar 2023
Die in den letzten Monaten gestiegenen Wohnkosten für Strom, Heizung und Miete bereiten vielen burgenländischen Haushalten zunehmend große finanzielle und auch soziale Probleme.
Daher wurde über Initiative des Landes Burgenland in enger Partnerschaft mit den gemein. Bauvereinigungen und der Burgenland Energie ein Paket gegen die Teuerung geschnürt.
Dieses Paket wurde gestern von LH Hans Peter Doskozil, LR Heinrich Dorner, BE-Vorstandsvorsitzendem Stephan Sharma und OSG-Obmann Alfred Kollar als Obmann der Landesgruppe der GBV vorgestellt.
Neben einem Wärmepreisdeckel für Strom und Gas wurde auch eine Mietkostendeckelung präsentiert – die Annuitätenkomponenten der Mieten werden per 01.04.2023 – und zwar rückwirkend per 01.01.2023 - auf den Stand von Dezember 2022 eingefroren. Ausgenommen davon sind Erhöhungen der Verwaltungs-, Betriebs- bzw. Instandhaltungskosten. Die Richtigstellung der Monatsbeträge – rückwirkend per 01.01.23 – erfolgt im März 2023.
Diese Maßnahme bezieht sich auf die Erhöhung der Bankdarlehen, die durch nicht rückzahlbare Zinsenzuschüsse des Landes Burgenland im Rahmen einer Sonderförderung übernommen wird, und auch auf die Annuitätensprünge der Landesdarlehen, die für den vereinbarten Zeitraum dieser Sonderförderung bis Ende 2024 ausgesetzt werden.
Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig, Korrekturen und Informationen erhalten Mieter und Mieterinnen automatisch.
Rechtzeitig zum 1. April kommt dann die neue Vorschreibung, wie bereits erwähnt, zurückgerechnet auf Dezember 2022 und rückwirkend zum 1. Jänner 2023.
Dieser Zinsenzuschuss des Landes Burgenland gilt für das Jahr 2023 und auch für das Jahr 2024.
Sollte jedoch aufgrund von weiteren Zinsenerhöhungen bei den Bankdarlehen eine weitere Anhebung der Monatsmieten im Jahr 2024 notwendig werden, so wird diese, durch unverzinste Eigenmittel der gemeinn. Bauvereinigungen vorfinanziert, sodass es also diesbezüglich zu keinen Erhöhungen der Monatsmieten kommt.
Als Landesgruppe der gemeinn. Bauvereinigungen ist es uns in diesem Zusammenhang ein großes Anliegen, darauf hinzuweisen, dass die Zinsen für die in den Mieten enthaltenen Bankdarlehen in den letzten mehr als 10 Jahren nicht angehoben worden sind!
Gemeinn. Bauvereinigungen kalkulieren ihre Mieten nämlich kostendeckend und passen diese nicht nach der Entwicklung der Inflationsrate an, sondern entsprechend der Zinsenentwicklung der Darlehen.
Da die Zinsen eben in diesen letzten 10 Jahren gesunken sind und seit 2016 sogar unter null waren, ist es wie erwähnt zu keinen Mietenerhöhungen in diesem Bereich gekommen!
Und genau diese Stabilität des Niedrigst-Zinsniveaus in den letzten Jahren in Verbindung mit den Prognosen der Bankexperten war dafür ausschlaggebend, dass Darlehen mit variabler Verzinsung aufgenommen worden sind. Das bedeutet aber natürlich auch, dass dann, wenn die Zinsen wieder sinken sollten, auch die Mieten entsprechend nach unten angepasst werden.
Denn eines ist klar: Die derzeitige Zinsenpolitik der EZB, die den Zweck hat, die Nachfrage einzubremsen und dadurch die Inflation in den Griff zu bekommen, wird nur eine bestimmte Zeit möglich sein.
Irgendwann und wir rechnen damit Anfang des kommenden Jahres, wird über allem die Frage stehen, wieviel Wirtschaftsabschwung können wir uns im Kampf gegen die Inflation leisten!?!
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