23. Dezember 2022

Volkshilfe und OSG - Der OSG - Wohnschirm

Die Volkshilfe Burgenland und die OSG als größter Wohnbauträger des Landes verbindet eine seit mehr als 2 Jahrzehnten bestehende Zusammenarbeit.
In dieser Zeit konnte auf der sozialen Ebene sehr vieles geleistet und sehr viel erreicht werden.
Nun haben sich Verena Dunst als ehrenamtliche Präsidentin der Volkshilfe Burgenland und OSG-Obmann Alfred Kollar wieder zusammengefunden, um über Möglichkeiten zur finanziellen Hilfe bei der aktuellen Teuerungswelle nachzudenken.

Verena Dunst: „Die Menschen haben es aktuell sehr schwer. Wir haben die schlimmste Teuerungswelle seit 40 Jahren. Die hohe Inflation und die Nachwirkungen von Corona machen den BurgenländerInnnen sehr zu schaffen.
Daher freut es mich besonders, dass die OSG hier wichtige soziale Maßnahmen für die Erhaltung von Wohnraum initiiert hat.
In Namen der BurgenländerInnen möchte ich mich recht herzlich bei unserem seit Jahrzehnten wichtigen Partner, der OSG, und vor allem bei Alfred Kollar dafür bedanken“.

„Die Volkshilfe Burgenland ist ein wichtiger Partner für die OSG im Sozialbereich!“ stellt der OSG-Obmann fest und ergänzt, dass sie nicht nur eine der größten Spendenorganisation des Burgenlandes, sondern auch der größte Anbieter in der mobilen Hauskrankenpflege und anderen sozialen Dienstleistungen ist!

„Die Preisanstiege in beinahe allen Bereichen des täglichen Lebens sind an uns natürlich nicht spurlos vorüber gegangen, sodass wir überlegt haben, wie wir helfen können,“ so der OSG-Obmann.
Als Ergebnis ist der „OSG-WOHNSCHIRM“ entstanden, der bewirken soll, dass die Wohnverhältnisse nachhaltig gesichert und Wohnperspektiven geschaffen werden sowie Wohnungslosigkeit durch Delogierung hintangehalten wird.

Daher hat die OSG, zunächst einmal für das unmittelbar nächste Halbjahr, einen
*Delogierungsstopp veranlasst – Zahlungsschwierigkeiten und Zahlungsrückstände sollen durch, durchaus auch längerfristige Stundungen und Ratenvereinbarungen gelöst werden.
Außerdem ist hier die Volkshilfe mit ihren finanziellen Möglichkeiten, so wie schon in der Vergangenheit, zur Seite, um die eine oder andere Mietzahlung zu übernehmen.

Beim Bezug von Neubauwohnungen und Reihenhäusern werden von der OSG befristet und mit einem Zinssatz von 1 % günstig verzinst *Zinsenzuschüsse geleistet, die die massiven Zinsanstiege des letzten Halbjahres teilweise abfedern sollen.

Bei bestehenden Bestandverhältnissen mit variabler Verzinsung der Bankdarlehen werden im Wege einer *Stundung ebenfalls OSG-Mittel zinsengünstig und auf eine noch zu vereinbarende Rückzahlungsdauer eingesetzt.

Und in besonderen *sozialen Härtefällen, besteht die Möglichkeit von *individuellen, an die Situation angepassten *Lösungen.
 
Für all diese Unterstützungsmaßnahmen, die mehr als 3.500 Wohnungen und Reihenhäuser betreffen, setzt die OSG alleine im kommenden Jahr Eigenmittel im Ausmaß von ca. € 2 Mio. ein – dies alles in Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags, sozialen Wohnraum zu schaffen und zu erhalten.

 

 

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