Wir freuen uns
auf Ihre Anfrage
Nutzen Sie unsere vielen
Kontaktmöglichkeiten
Die Installation eines Klimasplitgerätes (Innen- und Außengerät) stellt in der Regel eine bauliche Veränderung an allgemeinen Teilen der Liegenschaft, insbesondere an der Fassade, dar und bedarf daher vorab der Zustimmung der Hausverwaltung bzw. der Eigentümergemeinschaft. Mit der Installation darf erst nach schriftlicher Zustimmung der Hausverwaltung bzw. nach Vorliegen einer allfälligen Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft begonnen werden.
Suchen Sie einen Nachmieter für Ihre OSG Wohnung oder Ihr Reihenhaus?
Finden Sie Ihr persönliches Neubau-Wohnglück in Ihrer Gemeinde