Anfrage Klima

 

Die Installation eines Klimasplitgerätes (Innen- und Außengerät) stellt in der Regel eine bauliche Veränderung an allgemeinen Teilen der Liegenschaft, insbesondere an der Fassade, dar und bedarf daher vorab der Zustimmung der Hausverwaltung bzw. der Eigentümergemeinschaft. Mit der Installation darf erst nach schriftlicher Zustimmung der Hausverwaltung bzw. nach Vorliegen einer allfälligen Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft begonnen werden.

Persönliche Angabe

Angaben zum Split-Klimagerät