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Die Installation einer Klimaanlage für ihren Wohnraum (Innen- und Außengerät) stellt in der Regel eine bauliche Veränderung an allgemeinen Teilen der Liegenschaft, insbesondere an der Fassade dar und bedarf daher vorab die Bewilligung durch die lokale Baubehörde (Gemeinde) sowie der OSG (Hausverwaltung) bzw. der Eigentümergemeinschaft. Mit der Installation darf erst nach Bewilligung des Bauvorhabens durch die Baubehörde, der schriftlichen Zustimmung der Hausverwaltung bzw. nach Vorliegen der schriftlichen Zustimmung sämtlicher grundbücherlichen Eigentümer begonnen werden. (Betrifft Bestandsobjekte und nicht den Neubau!)
Anmerkung: Das Bewilligungsverfahren ist vorab mit der Baubehörde abzustimmen, da es mehrere Möglichkeiten der Bewilligung gem. Burgenländischen Baugesetz gibt.
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