Nicht ohne mein Haustier

 

Die Haltung von Haustieren in unserer Wohnanlage ist grundsätzlich möglich. Wir gehen davon aus, dass Sie verantwortungsvoll für Ihr Tier sorgen und die Tierhaltung für alle anderen Bewohnerinnen und Bewohner der Wohn- bzw. Reihenhausanlage keine Beeinträchtigung darstellt. Sollte es dennoch zu Problemen oder wiederholten Beschwerden anderer Bewohner:innen kommen, behalten wir uns vor, die erteilte Zustimmung zur Haustierhaltung zu widerrufen. In diesem Fall ist für das Tier innerhalb von 14 Tagen ein anderes geeignetes Zuhause zu finden.

Bitte beachten Sie außerdem, dass die Haltung von sogenannten „Listenhunde“ nur unter Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Dazu gehört insbesondere der Nachweis eines gültigen Hundeführscheins (Begleitführschein).

Persönliche Angabe

Angaben zum Haustier