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Die Errichtung einer Einzelfeuerstätte(z.B. Kaminofen, Schwedenofen oder Pelletofen) bedarf vorab der Zustimmung der Hausverwaltung, da hierfür in der Regel allgemeine Teile der Liegenschaft, insbesondere der Kamin bzw. Rauchfang, betroffen sind.
Die Installation dar erst nach schriftlicher Zustimmung der Hausverwaltung sowie unter Einhaltung aller gesetzlichen und feuerpolizeilichen Vorschriften erfolgen.
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