Ansuchen E-Ladestation

 

Die Installation einer E-Ladestation für Elektrofahrzeuge (z. B. Wallbox) in Garagen, Tiefgaragen oder auf Stellplätzen stellt in der Regel eine bauliche bzw. elektrotechnische Veränderung an der Liegenschaft dar und bedarf daher vorab der Zustimmung der Hausverwaltung bzw. der Eigentümergemeinschaft.
Mit der Installation darf erst nach schriftlicher Zustimmung der Hausverwaltung bzw. nach einer allfälligen Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft begonnen werden. Die Installation hat durch einen befugten Fachbetrieb unter Einhaltung der geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen.

Persönliche Angabe

Angaben zur E-Ladestation