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Die Installation eines Balkonkraftwerks oder einer Photovoltaikanlage an Balkonen, Terrassen, Fassaden oder anderen Gebäudeteilen stellt in der Regel eine bauliche Veränderung an allgemeinen Teilen der Liegenschaft dar und bedarf daher vorab der Zustimmung der Hausverwaltung bzw. der Eigentümergemeinschaft. Mit der Installation darf erst nach schriftlicher Zustimmung der Hausverwaltung bzw. nach einer allfälligen Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft begonnen werden. Vor der Anschaffung oder Montage ersuchen wir Sie daher, eine entsprechende Anfrage bei der Hausverwaltung einzubringen.
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